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   VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715   

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VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715 (https://dejure.org/2019,19279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2019 - 3 CE 19.715 (https://dejure.org/2019,19279)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2019 - 3 CE 19.715 (https://dejure.org/2019,19279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123
    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit um die Umsetzung und die Verlagerung eines sich im Rathaus befindlichen Arbeitsplatzes in ein gegenüberliegendes Dienstgebäude; ...

  • rewis.io

    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123
    Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin (BesGr. A 13); Umstrukturierung; Stabsstelle des Bürgermeisters; Zuweisung eines anderen Büros außerhalb des Rathauses; Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses; amtsangemessene Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 ; BayPVG Art. 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 6
    Rechtsstreit um die Umsetzung und die Verlagerung eines sich im Rathaus befindlichen Arbeitsplatzes in ein gegenüberliegendes Dienstgebäude; Umsetzung einer schwerbehinderten geschäftsleitenden Beamtin in ein gegenüberliegendes Dienstgebäude aufgrund einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Soweit die Antragstellerin den Verlust ihres Ansehens als Geschäftsstellenleiterin moniert, geht der Senat mit der ständigen Rechtsprechung darin überein, dass auch die Einbuße an einem mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenen besonderen gesellschaftlichen Ansehen, eine Verringerung der Mitarbeiterzahl, der Verlust der Vorgesetzteneigenschaft oder einer Funktionsbezeichnung ohne statusrechtliche Bedeutung usw. grundsätzlich unbeachtlich sind (BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 24).

    Der Verlust der Vorgesetztenfunktion (als Geschäfts- oder Fachbereichsleitung) bedingt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Eingriff in das Amt im abstrakt-funktionellen Sinn (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 a.a.O. juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.5.1996 - 3 CE 96.00506 - ZBR 1997, 194).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Eine Anhebung des Streitwerts bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts ist nicht etwa wegen einer (zeitweiligen) Vorwegnahme der Hauptsache geboten (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 6 CE 14.2856 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 38; a.A. OVG NW, B.v. 6.8.2013 - 6 B 834/13 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Die vorläufige Aussetzung bildet vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade den typischen und vom Gesetzgeber gewollten Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (BVerfG, B.v. 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 - NVwZ 2003, 1112 - juris Rn. 4; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 104).
  • VGH Bayern, 12.09.2016 - 3 CE 16.1015

    Amtsangemessene Beschäftigung einer Oberkonservatorin

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Eine Anhebung des Streitwerts bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts ist nicht etwa wegen einer (zeitweiligen) Vorwegnahme der Hauptsache geboten (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 6 CE 14.2856 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 38; a.A. OVG NW, B.v. 6.8.2013 - 6 B 834/13 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 23.01.2015 - 6 CE 14.2856

    Bundesbeamtenrecht; gemeinsame Einrichtung (Jobcenter); Umsetzung; dienstlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Eine Anhebung des Streitwerts bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts ist nicht etwa wegen einer (zeitweiligen) Vorwegnahme der Hauptsache geboten (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 6 CE 14.2856 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 38; a.A. OVG NW, B.v. 6.8.2013 - 6 B 834/13 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2013 - 6 B 834/13

    Beschwerde im Zusammenhang mit einstweiligen Rechtschutz eines

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Eine Anhebung des Streitwerts bis zur Höhe des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts ist nicht etwa wegen einer (zeitweiligen) Vorwegnahme der Hauptsache geboten (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2016 - 3 CE 16.1015 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 23.1.2015 - 6 CE 14.2856 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 38; a.A. OVG NW, B.v. 6.8.2013 - 6 B 834/13 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Es kann jedenfalls bei den übertragenen Aufgaben nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin qualitativ oder quantitativ unterfordert wäre oder dass ihr nur "Pseudobeschäftigungen" zugewiesen worden wären, die sie mit einer unbestimmten Zeit des Bereithaltens und des Wartens und damit mit faktischer Nichtbeschäftigung zubringen würde (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 3 ZB 14.454 - juris Rn. 32 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 22.6.2006 - 2 C 26/05 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Gleichwohl die Beamtin kein Recht am Amt im konkret-funktionellen Sinn hat, das heißt auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der einmal übertragenen dienstlichen Aufgaben (stRspr BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 14), steht ihr ein Anspruch auf eine ihren statusrechtlichen Amt entsprechende Verwendung zu.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (BayVGH, B.v. 5.7.2016 - 3 ZB 14.1779 - juris Rn. 11; vgl. BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 16/89 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2019 - 3 CE 19.715
    Insbesondere hat er die aufgrund seiner beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG) in besonderer Weise zu berücksichtigende Schwerbehinderung der Antragstellerin (BVerfG, B.v. 23.5.2005 - 2 BvR 583/05 - juris Rn. 10 hinsichtlich Gesundheitsschädigungen) in seine Ermessensentscheidung eingestellt und hinreichend erwogen.
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Amtsangemessene Beschäftigung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 3 ZB 14.454

    Beamtenrecht; Oberrechtsrat (BesGr. A 14); Leiter des Rechtsamts einer Gemeinde;

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 3 CS 17.2383

    Innerdienstliches Bedürfnis für eine Versetzung

  • BVerwG, 21.12.1999 - 10 B 7.98

    Zulassung einer Revision zur Klärung des trennungsgeldrechtlichen Begriffes des

  • VGH Bayern, 09.05.1996 - 3 CE 96.00506
  • VG Bayreuth, 08.04.2022 - B 5 S 22.234

    Umsetzung eines Beamten wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Zumal keine gesetzliche Pflicht des Dienstherrn besteht, auf die Bildung einer Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken; dass dies vielmehr die Aufgabe der Personalräte ist, ergibt sich aus der in den Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung im SGB IX angelegten Aufgabenverteilung zwischen den Personalvertretungen, dem Dienstherrn und dem zuständigen Integrationsamt (§ 176 Satz 2 Hs. 2 SGB IX; vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 21).

    Dies betrifft auch personelle Maßnahmen in Gestalt von Umsetzungen, die sich aus der Umorganisation von Abteilungen, Referaten und Fachbereichen ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 25).

    Er muss stets bemüht sein, den Beamten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Nachteilen und Schäden zu bewahren (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 1 WDS-VR 5.04 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 30).

    Denn ein Dienstposten- bzw. Arbeitsplatzwechsel oder die Übertragung anderer oder zusätzlicher Aufgaben kann für sie mit größeren Schwierigkeiten verbunden sein (BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 31).

    Selbst wenn ein betroffener Beamter in diesen Fällen künftig keine Vorgesetztenfunktion mehr ausübt, kann darin keine "unterwertige" Verwendung gesehen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.4.1996 - 2 B 95.1836; B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juirs Rn. 39).

    Der Verlust der Vorgesetztenfunktion bedingt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - keinen Eingriff in das Amt im abstrakt-funktionellen Sinn (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 9.5.1996 - 3 CE 96.00506 - ZBR 1997, 194; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 39).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist der Streitwert in beamtenrechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Rückumsetzung nach dem hälftigen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG festzulegen (BVerfG, B.v. 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 - NVwZ 2003, 1112 - juris Rn. 4; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 104; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 50).

  • VG Regensburg, 10.12.2021 - RO 1 E 21.1860

    Umsetzung eines Beamten wegen hoher Krankheitstage - hier: Geschäftsleiter einer

    Zwar hat der Beamte keinen Anspruch auf ein Amt im konkret-funktionellen Sinn, das heißt auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung der einmal übertragenen dienstlichen Aufgaben (vgl. BVerfG, B.v. 30.1.2008 - 2 BvR 754/07 - juris Rn. 14), allerdings steht ihm ein Anspruch auf eine seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Verwendung zu (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 37).

    Die Einbuße an einem mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenen besonderen gesellschaftlichen Ansehen, eine Verringerung der Mitarbeiterzahl, der Verlust der Vorgesetzteneigenschaft oder einer Funktionsbezeichnung ohne statusrechtliche Bedeutung usw. ist grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BVerwG, U.v. 22.5.1980 - 2 C 30/78 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 26).

    Er muss stets bemüht sein, den Beamten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Nachteilen und Schäden zu bewahren (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.2004 - 1 WDS-VR 5.04 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 30).

    Die vorläufige Aussetzung bildet vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade den typischen und vom Gesetzgeber gewollten Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 50 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

    Der Verweis der Antragsgegnerin darauf, der Dienstposten eines/r stellvertretenden Dienstgruppenleiters/in bedürfe großer zeitlicher Flexibilität und möglichst hoher Präsenzzeiten, um selbst (Schicht-)Dienst in der Dienstgruppe leisten zu können, so die Mitarbeiter der Dienstgruppe regelmäßig zu sehen und damit den Leitungsaufgaben nachkommen zu können, weshalb er nicht mit einem Stundenumfang von 15 Stunden und allenfalls eingeschränktem Schichtdienst ausgefüllt werden könne, erscheint ebenso wenig willkürlich wie die Ablehnung eines Jobsharing-Modells für diesen zu besetzenden Dienstposten (vgl. dazu Bayer. VGH, Beschluss vom 31.05.2019 - 3 CE 19.715 -, Juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 26.10.2022 - 1 B 1368/22

    Versetzung eines Beamten aufgrund einer Behördenumstrukturierung

    Dabei steht es auch im Ermessen des Dienstherrn, wenn - wie hier - die bisherigen beiden Finanzämter in X-Stadt zusammengeführt werden und die Leitungsebene neu strukturiert wird, wen er mit der Weiterführung der verbleibenden Amts- und Geschäftsbereichsleitung betraut (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31. Mai 2019 - 3 CE 19.715 -, juris Rn. 25).
  • VG Bayreuth, 03.03.2021 - B 5 E 21.130

    Rückumsetzung auf alten Dienstposten, dienstliche Spannungen, geltend gemachte

    Eine zeitweilige Vorwegnahme genügt nicht, weil jede vorläufige Entscheidung für die Dauer ihrer Gültigkeit eine entsprechende Hauptsacheentscheidung in gewisser Weise vorwegnimmt, indem vorläufig (ganz oder teilweise) gewährt wird, was endgültig erst im Hauptsacheverfahren zugesprochen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 50; BVerfG, B.v. 31.3.2003 - 2 BvR 1779/02 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 3 CE 22.1051

    Umsetzung eines Beamten wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

    Der Einwand der fehlenden Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geht - wie das Verwaltungsgericht zu Recht feststellte - schon deshalb ins Leere, weil bei der Antragsgegnerin zum Zeitpunkt der Umsetzung keine Schwerbehindertenvertretung bestand (vgl. BayVGH, B.v. 31.5.2019 - 3 CE 19.715 - juris Rn. 21).
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